Gilden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. August 2023, 13:05 Uhr


Mindestmitgliederanzahl

Für die Gründung und die Aufrechterhaltung einer Gilde werden mindestens drei Spielfiguren benötigt. Diese müssen zwingend, von unterschiedlichen Spielkonten stammen. Heißt, ein Spieler kann nicht zwei oder mehr Spielfiguren in ein und der selben Gilde unterhalten. Genauso wenig kann eine Spielfigur in mehreren Gilden eine Mitgliedschaft unterhalten. Alle Mitgliedsfiguren, müssen bei Gildengründung mindestens 5.000 Minuten aktiv am Spielgeschehen teilgenommen haben. Hat eine Gilde bei ihrer Gründung schon mehr als 3 Mitglieder, müssen lediglich 3 Spielfiguren diese Anforderung erfüllen.

Hintergrundgeschichte

Jede Gilde muss einem Konzept oder Leitfaden folgen. Dazu ist es nötig, eine Gründungsgeschichte über die Motivation der Gilde und die Zusammensetzung der Mitglieder zu entwerfen. Die Geschichte selbst unterliegt keinen weiteren Regelungen wie Menge oder Textgestaltung. Die Gildenhintergrundgeschichte muss allerdings in die Spielwelt passen und einen direkten Bezug zu der Region haben, in welcher die Gilde angestammt ist.

Gildenart

Man kann grundsätzlich in mehrere Gildenarten unterscheiden. Einige Gilden dienen als Vereinigung für unterschiedliche Handwerke, andere Gilden vereinen lediglich Mitglieder ein und derselben Berufsklasse. Somit kann es Gilden für Abenteurer wie Gaukler, Krieger, Schurken und Waldläufer geben, oder auch eine reine Diebesgilde in welcher ausschließlich Schurken Mitglied sein können. Genauso erlaubt sind Mischgilden aus Abenteurer- und Magierklassen. Handwerker dürfen nicht Mitglied einer Mischgilde sein, sondern müssen sich einer Handwerksgilde anschließen.

Ränge und Struktur

Ein einziges Mitglied einer jeden Gilde, muss als Anführer oder Vorsitzender fungieren und darf als einziger die Gilde verwalten. Unsere Gildensysteme ermöglichen es, dem Anführer neue Mitglieder aufzunehmen, vorhandene Mitglieder auszuschließen, oder diesen einen anderen Rang zuzuweisen. Ebenfalls möglich ist es über das Gildensystem Gehälter oder Solde auszuzahlen.

Startaufwendungen

Bei Gründung einer Gilde muss eine Verwaltungsgebühr von 100.000 Goldstücken entrichtet werden.

Gildenunterkunft

Wenigstens eine der Spielfiguren, muss bei Gründung ein Haus besitzen, in welchem die Gilde an ihr Hauptquartier einrichtet. Ist kein solches Haus vorhanden, muss zwingend eines für die Gilde errichtet werden, welches sie wie im Regelwerk zum Hausbau erläutert, auch vollständig bei Gildengründung bezahlen muss. Es ist auch möglich, eine Wohnung für die Gilde zu mieten. Dabei muss jedem Mitglied der Gilde wenigstens ein Zimmer zur Verfügung stehen, egal um welche Art Gilde es sich handelt.

Besondere Rollenspiel-Pflicht

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass die Mitglieder einer Gilde, sich stets im Sinne der Gildenausrichtung verhalten. Eine Handwerksgilde zettelt keinen Krieg mit einer Magiergilde an und eine Stadtwache überfällt nicht irgendwelche Dörfer außerhalb der Stadt... Es sei denn, der König hat es befohlen...